Kurz: Mehr als viele denken.
Das BFSG schreibt ab dem 28. Juni 2025 vor, dass digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen, wenn dein Unternehmen…
- mehr als 10 Mitarbeitende hat
- mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz macht
- und digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet (z. B. Online-Shop, Buchungsplattform, Kundenportal)
Übrigens: Für öffentliche Stellen wie Behörden oder Kommunen gilt die Pflicht schon seit 2020 – geregelt über die BITV 2.0.